Allgemeine Geschäftsbedingungen und End User License Agreement Klarso GmbH
Stand Juni 2017
§ 1 Vertragsgegenstand
- Leistungserbringer. Erbringer von Lieferungen oder Leistungen nach diesem Vertrag ist Klarso GmbH, Schwartzkopffstr 7a, D-10115 Berlin, im Folgenden Klarso genannt.
- Rechtsverhältnis. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klarso regeln das Rechtsverhältnis zwischen Klarso und dem Kunden.
- Leistungen. Klarso entwickelt Software für Kunden und lizensiert Software an Kunden als Lizenznehmer. Klarso erbringt Serviceleistungen wie Support, Schulung und Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Betrieb der Software durch den Kunden als Lizenznehmer. Serviceleistungen wie Datenaufbereitung oder Datenbank-/Dokumenterstellung, Informationen zu den Produkten sowie Support und Gewährleistung werden durch Klarso erbracht.
- Hersteller. Klarso ist Hersteller und Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte an der Standardsoftware „Index-Manager“, „Thesaurus-Manager“, und der Software-Produktfamilie „klar:suite“.
§ 2 Allgemeines
- Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB und erwirbt er Nutzungsrechte zu Zwecken, die weder überwiegend seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gelten zusätzlich die Regelungen für Verbraucher in den Absätzen § 3.7, § 4.4; § 16, § 18.2.
- Ausschließlichkeit. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von Klarso ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Klarso in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Schriftformerfordernis. Alle Vereinbarungen, die zwischen Klarso und dem Kunden zum Angebot und zur Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) niederzulegen.
- Ergänzungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Vertragsschluss (Angebot, Bestätigung und Annahme)
- Vertragsabschluss. Ein entgeltlicher Vertrag gemäß diesen Bedingungen kommt zustande, wenn (i) der Kunde auf einer Webseite von Klarso (z.B. klarso.com, index-manager.net) den webbasierten Bestellprozess durchläuft und am Ende den Knopf „kostenpflichtig bestellen“ anklickt oder (ii) der Kunde und Klarso einen schriftlichen Bestellschein unterzeichnen oder (iii) der Kunde ein schriftliches Angebot von Klarso schriftlich annimmt oder (iv) der Kunde telefonisch bestellt und eine Bestellbestätigungsemail erhält. Einzelheiten zum Vertrag (z.B. gewählte Software, Funktionsumfang, Laufzeit) ergeben sich aus den vom Kunden gewählten Optionen und den Angaben von Klarso im Bestellprozess bzw. aus dem Angebot / Bestellschein (nachfolgend einheitlich „Bestellung“). Ein unentgeltlicher Vertrag gemäß diesen Bedingungen kann durch das Installieren einer Gratis- oder Test- oder Freemiumsoftware zustande kommen.
- Produktdarstellung. Die Darstellung der Klarso Produkte und Dienstleistungen, insbesondere auf der Internetseite stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern fordert unverbindlich den Kunden auf, eine Anfrage für den Abschluss eines Software-Lizenzvertrags bzw. Dienstleistungsvertrags an Klarso zu senden.
- Angaben des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die seitens Klarso erforderlichen Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Diese Angaben werden im webbasierten Bestellprozess beim Kauf erfragt, bzw. ergeben sich aus dem von Klarso nach § 3.5 übersandten Angebot. Mehrkosten, die Klarso z.B. durch falsche/unvollständige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Webbasierter Bestellprozess. Auf den Webseiten von Klarso umfasst der Bestellvorgang zum Vertragsschluss folgende Schritte:
- Auswahl des Produktes in der gewünschten Spezifikation
- Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse und ggf. Firmenkundendaten (USt-ID)
- Überprüfung aller Eingaben
- Betätigen des Angebots durch klicken des Buttons „Bestellung abschicken“ bzw. „Kostenpflichtig bestellen“
- Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist. Mit der Zusendung der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
- Angebot. Bei Anfragen über Telefon und Email erstellt Klarso ein verbindliches Angebot für die Lizenzierung oder Entwicklung von Software und zusätzlicher Dienstleistungen und übermittelt dieses an den Kunden. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch in Textform, z.B. per E-Mail) zustande.
- Testphase. Wenn in der Bestellung eine Testphase vorgesehen ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung ordentlich kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Eine bereits bezahlte Nutzungsgebühr oder Kaufpreis wird in diesem Fall zurück erstattet.
- 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn der Kunde ein Verbraucher (siehe § 2.1) ist, steht ihm das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb diesen zu widerrufen. Dieses kann ohne Angabe von Gründen formlos per E-mail an widerruf@klarso.com erfolgen.
- Auskünfte. Telefonische Auskünfte seitens Klarso sind unverbindlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise. Es gelten die im Angebot genannten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Europa. Bestellungen aus europäischen Ländern müssen grundsätzlich in EURO getätigt werden, bzw. in der für das Land des Bestellers gelisteten Währung beim Bestellabschluss im webbasierten Bestellprozess.
- Rest der Welt. Bestellungen aus amerikanischen, süd- und ostasiatischen, ozeanischen sowie afrikanischen Ländern müssen in US Dollar getätigt werden, bzw. in der für das Land des Bestellers gelisteten Währung beim Bestellabschluss im webbasierten Bestellprozess.
- Umsatzsteuer. Im Allgemeinen verstehen sich die angeführten Preise ausschließlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird ggf. in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Verbraucher (siehe § 2.1) in Europa werden die Preise einschließlich der Umsatzsteuer angeführt.
- Zoll. Sollten bei Bestellungen von außerhalb der EU Zoll- oder Einfuhrgebühren im Land des Kunden fällig werden, sind diese ausschließlich vom Kunden zu zahlen.
- Zahlungsarten. Zahlungen haben auf jenen Wegen zu erfolgen, welche im Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung angeführt sind. Von diesen abweichende Zahlungsarten bedürfen des vorherigen Einverständnisses durch Klarso.
- Fälligkeit. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Der Kunde trägt etwaige Kosten des Geldtransfers oder der Währungsumrechnung, ggf. auch nachträglich selbst.
- Skonto. Der Abzug von Rabatten oder Skonto bedarf der vorherigen gesonderten Vereinbarung.
- Ermäßigungen. Klarso kann spezielle Ermäßigungen für verschiedene Kundengruppen anbieten, z.B. für nicht-kommerzielle Kunden wie Studenten oder Universitäten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Berechtigung für die Ermäßigung ggf. auch wiederholt nachzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Lizenz jeweils nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
- Zahlungsverzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Klarso berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs die weitere Nutzung der Software bzw. der betroffenen Lizenz zu unterbinden.
- Aufrechnung. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Klarso anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Mitwirkungspflicht. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Klarso berechtigt, den Klarso entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen VERSCHLECHTERUNG des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Lieferung, Lieferfrist
- Download. Der Kunde erhält nach dem Vertragsabschluss den Zugang zu einem Downloadlink, über den sich der Kunde die Software herunterladen und installieren kann. Die Lieferung der Software auf einem Datenträger erfolgt nicht, es sei denn, dieses ist im Angebot ausdrücklich vorgesehen.
- Zugangsfrist. Mit Zugang des Downloadlinks zum Download der Software von Klarso Servern und des erforderlichen Lizenzschlüssels entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunterlädt und aktiviert.
- Installation. Der Kunde ist selbst für die Installation und Konfiguration der Software auf seinem Rechner verantwortlich, es sei denn, anderes ist im Angebot ausdrücklich vorgesehen.
- Bestellungsbearbeitung. Bestellungen werden innerhalb von einer Woche nach Eingang bearbeitet.
§ 6 Aktivierung und Lizenzprüfung der Software
- Aktivierung. Die Nutzung der Software erfordert eine Online-Aktivierung mit einem gültigen Lizenzschlüssel.
- Lizenzschlüssel. Der Kunde erhält einen Lizenzschlüssel beim Download bzw. Erwerb der Software (z.B. per E-Mail) zur Aktivierung und anschließenden Verwendung gemäß den erworbenen Lizenzrechten.
- Online-Prüfung. Zur Aktivierung und zur Lizenzprüfung beim Aufruf der Software ist eine Internetverbindung zwingend erforderlich. Besteht nach Aktivierung beim Aufruf der Software keine Internetverbindung, kann die Software dennoch für einen Zeitraum von längstens 14 Tagen genutzt werden („Offline-Modus“).
- Datenübermittlung. Zur Aktivierung und zur Lizenzprüfung werden verschiedene, unter Umständen auch personenbezogene Daten an Klarso übermittelt. Der Kunde erteilt hiermit seine DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG (§ 4a BDSG), dass Klarso Informationen zur Lizenznummer, zum Rechner und der verwendeten Systemumgebung, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, verwendete Programmversion, Username und Domain des verwendeten Arbeitsplatzrechners sowie Daten zur Nutzungsstatistik erfasst und speichert zur Sicherstellung der Softwaredienste, zur Abwicklung von Supportanfragen sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese Daten werden, abgesehen zur Durchsetzung der Vereinbarungen aus diesem Vertrag, nicht an Dritte weitergegeben.
§ 7 Nutzungsrechte und Formen der Nutzungsvereinbarungen
- Lizenz. Der Lizenznehmer erhält ein entgeltliches, zeitlich befristetes, in der Anzahl von Benutzern oder Installationen beschränktes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) des durch Klarso lizenzierten Software-Produktes bzw. der für den Lizenznehmer entwickelten und von ihm abgenommenen Software. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang. Für Skripte bei kundenspezifischen Entwicklungen kann anderes vereinbart werden.
- Benutzer und Installationen. Die Lizenzen sind jeweils auf eine bestimmte Anzahl von Benutzern oder Installationen beschränkt. Bei installationsbeschränkten Lizenzen ist für die Nutzung der überlassenen Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. Eine Nutzung der Software auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. in einem Netzwerk ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr(en) zulässig. Der „Umzug“ einer Installation von einem Rechner auf einen anderen Rechner ist möglich (z.B. im Reparaturfall); installiert der Kunden die Software ein weiteres Mal und überschreitet dabei seine lizensierte Benutzer-/Installationsanzahl, so wird die jeweils am längsten nicht mehr genutzte Installation deaktiviert.
- Lizenzbeginn. Der Lizenzzeitraum beginnt mit Lieferung, bzw. bei Download-Software mit Zusendung der erforderlichen Daten (Download-Link und Aktivierungsschlüssel).
- Test-Lizenzen. Klarso kann Lizenzen zum Test kostenlos anbieten. Derartige Lizenzen können vom Kunden je Produkt einmalig kostenlos erworben werden. Eine Testlizenz gilt für eine Installation bzw. einen Arbeitsplatz. Die Lizenzdauer ist beschränkt auf 14 Tage oder 30 Tage und endet automatisch ohne Kündigung. Test-Lizenzen können im Funktionsumfang eingeschränkt sein und beinhalten keinen Support.
- Lizenzen ohne Laufzeit „Lifetime“. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, gilt eine Lizenz dauerhaft unbefristet. Bei Lizenzen ohne Laufzeit sind Support und Upgrades nicht enthalten und müssen zusätzlich erworben bzw. vereinbart werden.
- Weitergehende Rechte. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
§ 8 Softwareaktualisierungen (Updates und Upgrades)
- Updates. Kunden erhalten Updates (Softwareaktualisierungen innerhalb der erworbenen Softwareversion) kostenlos.
- Upgrades. Kunden erhalten Upgrades zu neuen Hauptversionen der Software mit wesentlichen neuen Features nicht im Rahmen ihrer bestehenden Lizenzen, außer dieses ist explizit vereinbart. Kunden können ein Angebot zur Hochstufung ihrer Lizenz auf die neue Softwareversion erhalten, ggf. durch Anpassung ihrer regelmäßigen Zahlungen.
- Download. Sofern Updates und Upgrades verfügbar sind, werden diese über eine Funktion der Software oder über die entsprechende Webseite von Klarso zum Download bereit gestellt.
- Aktualisierungspflicht. Klarso ist berechtigt, Softwareaktualisierungen nach eigenem Ermessen zu erstellen, zum Download anzubieten und deren Gebrauch zur Bedingung für die Nutzung zu machen.
- Kostenfreie Lizenzen. Nutzer kostenfreier Lizenzen haben keinen Anspruch auf Aktualisierungen der von Ihnen verwendeten Software.
§ 9 Service und Support
- Support-Umfang. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Laufzeit-Verträge Standard-Support, jedoch für kostenlose Lizenzen und für unbefristete Lizenzen (ohne Laufzeit) kein Support. Sofern Support enthalten ist, leistet der Support in angemessenem Umfang technische Hilfe bei Fragen zu den Funktionen, sowie Schwierigkeiten bei der Installation und Aktivierung der Software.
- Verträge mit Standard-Support. Kostenloser Online-Support durch Anfragen per E-Mail oder Web-Formular. Eine Beantwortung von E-Mail-Anfragen innerhalb von 2 Geschäftstagen wird angestrebt (außer in der Zeit zwischen 24.12. und 6.1.).
- Verträge mit Premium-Support. Basis-Support plus kostenloser Telefon-Support. Beantwortung von telefonischen Anfragen in der Servicezeit Mo-Fr von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr (außer Feiertagen und in der Zeit zwischen 24.12. und 6.1.) oder durch Rückruf von Klarso zum Kunden innerhalb von 2 Geschäftstagen.
- Verträge mit Schulung. Eine persönliche Online-Schulung zur Einführung in die lizensierte Software für neue Nutzer im Umfang von 2 Stunden.
- Individueller Support. Über den vereinbarten Support-Umfang hinausgehende individuelle Supportleistungen mit z.B. Beratungscharakter sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 Kündigung, Vertragsanpassung, Preisanpassung
- Kündigung. Laufzeit-Lizenzen verlängern sich jeweils um ihre Vertragslaufzeit (z.B. 3 Monate) jedoch um höchstens 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Klarso ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde
- die ihm mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte und/oder die Urheberrechte von Klarso in jeglicher Form verletzt oder überschreitet,
- mit fälligen Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät.
- Klarso behält sich erstmalig mit Ablauf von 5 Jahren ab Lizenzbeginn vor, den Betrieb des Lizenz-Servers für ein Klarso-Produkt aus triftigen Gründen einzustellen. Lizenzbeginn ist für jeden Kunden derjenige Tag, an dem er erstmals eine Lizenz für das betroffene Klarso-Produkt erworben hat.
- Gleichwertiges Produkt. Unabhängig davon ist Klarso berechtigt, die Leistungen aus diesem Vertrag in ein anderes, für den Kunden mindestens gleichwertiges Produkt zu überführen. Klarso wird dies rechtzeitig mit einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten ankündigen, so dass begonnene Projekte abgeschlossen werden können.
- Änderung des Vertrags. Klarso behält sich vor, aus Gründen geänderter Rechtsprechung oder Gesetzgebung, der Fortentwicklung des Produkts oder aus sonstigem wichtigem Grunde eine Veränderung dieses Vertrages zu verlangen.
- Klarso ist berechtigt, die Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Klarso wird diese Preiserhöhungen seinen Kunden per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen bekannt geben.
§ 11 Vertragswidrige Nutzung
- Vertragswidrige Nutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, seinen Lizenzschlüssel vertraulich zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Unerlaubte Nutzungen umfassen insbesondere auch die Veränderung der Software und der versuchte oder gelungene Zugriff auf die Software ohne Vorliegen einer gültigen Lizenz durch Umgehung der Zugangskontrolle des Lizenz-Servers. Als Dritte gelten auch verbundene Unternehmen, die nicht zu 100% im Besitz des Kunden sind. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
- Zerlegung der Software. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder Copyright-Informationen oder Marken zu entfernen. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwendbare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Ein Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
- Konsequenzen. Klarso ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, den Kunden hierüber zu informieren, eine korrekte Lizenzierung einzufordern und/oder die weitere Nutzung der Software bzw. der betroffenen Lizenz zu untersagen und/oder den Zugang zur Software durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen Unterlassungserklärung gegenüber der Klarso gebannt ist.
§ 12 Verfügbarkeit, geplante Nichtverfügbarkeit und Störungsreaktion
- Verfügbarkeit der Online-Dienste. Klarso garantiert für den Download, die Lizenz-Überprüfung und andere Serverdienste seiner Produkte eine Verfügbarkeit von mind. 99 %, über das Jahr gemittelt.
- Geplante Nichtverfügbarkeit. Klarso ist täglich von 22 Uhr bis 7 Uhr des Folgetags sowie an Sonn- und Feiertagen berechtigt, die Software und/oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherung vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten werden auf der Internetseite www.klarso.com mitgeteilt.
- Reaktionszeiten bei Störung der Online-Dienste. Klarso trägt dafür Sorge, dass innerhalb von 48 Stunden ab Eingang einer Mail oder eines Telefonanrufs die Störungsbeseitigung eingeleitet wird (Reaktionszeit), ausgenommen Wochenenden und gesetzliche Feiertage und die Zeit zwischen 24.12. und 6.1. eines jeden Jahres.
- Änderungsrecht der Software. Klarso behält sich vor, aus Gründen geänderter technischer Rahmenbedingungen, der Fortentwicklung der Softwareprodukte oder aus sonstigem wichtigem Grunde eine Veränderung an einzelnen Softwarekomponenten durchzuführen. Der Kunde hat dies zu dulden, solange insgesamt gleichwertige Funktionalität der Software für ihn gegeben ist.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
- Gewährleistung. Klarso gewährleistet, dass die Software bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat und der geltenden Leistungsbeschreibung laut Angebot bzw. Dokumentation entspricht.
- Beta-Versionen. Klarso kann dem Kunden Beta-Versionen der Software oder einzelne Software-Features in Beta-Version zur Verfügung stellen; d.h. Software oder Features, für die das Release in einer vertriebenen Produktversion noch nicht erfolgt ist. Für diese wird keine Gewährleistung übernommen und Haftung im weitest möglichen Umfang ausgeschlossen.
- Mängelbehebung. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung. Der Kunde zeigt dazu den Mangel ordnungsgemäß an und stellt Klarso diejenigen Informationen zur Verfügung, welche zur Reproduktion des Fehlers erforderlich sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sofern der Kunde nicht den Mangel ordnungsgemäß angezeigt und Klarso diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt hat, welche zur Reproduktion des Fehlers erforderlich sind, und eine Beseitigung durch Klarso darauf nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt ist.
- Kündigung wegen Mängeln. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Klarso ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Klarso verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
- Haftungsbegrenzung. Klarso haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Klarso verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Klarso nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr für ein Jahr sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung dieser Art typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung von Klarso unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Klarso haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, arglistigen Verschweigens eines Mangels, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die verschuldensunabhängige Haftung der Klarso auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Haftungsbegrenzung bei Datenexport. Der Umfang der Leistungen der Klarso endet mit der Übergabe der Dateien nach einem Datenexport. Klarso übernimmt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Gewährleistung für die Nutzbarkeit der exportierten Dateien für bestimmte Zwecke oder Kompatibilität mit bestimmten Programmen oder die Richtigkeit oder Weiterverarbeitbarkeit der durch die Software erzeugten Daten, insbesondere beim Export in anderen Anwendungsdatenformaten als PDF oder ASCII-Text. Beruft sich der Kunde bei Problemen mit der Weiterverarbeitung der exportierten Dateien auf Softwareprobleme der Klarso-Software, so ist er verpflichtet, Klarso Kenntnis und Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist (in der Regel 2 Wochen) zu geben. Eine Haftung der Klarso wegen entstandenen Terminverzugs ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Haftungsbegrenzung wegen Systemanforderungen. Eine Gewährleistung für die Software kann nur in der vereinbarten Systemumgebung übernommen werden, die Systemanforderungen sind auf der Klarso Webseite und beim Download abrufbar. Klarso haftet daher nicht dafür, dass die Funktionen der Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten.
- Haftungsbegrenzung bei Softwareveränderungen, Fehlbedienung. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind.
- Haftungsbegrenzung bei Datenwiederherstellung. Klarso haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass Klarso den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien (mindestens einmal pro Tag) erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Haftungsbegrenzung für Schäden. Klarso haftet weiter nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind; insbesondere haftet Klarso nicht für entgangene Gewinne des Kunden, die auf den Einsatz der Software zurückzuführen sind.
- Die Auswahl, Installation und Verwendung der geeigneten Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden.
- Produkthaftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt ebenfalls unberührt. Die Verantwortlichkeit und die Haftung für Software oder Systeme, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sind ausgeschlossen.
- Persönliche Haftung. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Klarsos gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Klarso nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach dieser Haftungsklausel.
- Höhere Gewalt. Klarso ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Klarso nicht zu vertretende Umstände.
§ 14 Urheberrecht
- Urheberrecht. Klarso-Softwareprodukte werden sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Softwareprodukte werden lizenziert, nicht verkauft.
- Verwertungsrechte. Das Eigentum bzw. die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Softwareprodukten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenbanken, Bilder, Text, die in den Softwareprodukten enthalten sind) und an den Begleitmaterialien liegen bei Klarso.
- Keine weiteren Rechte. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die ihm aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software.
§ 15 Rechte Dritter
- Komponenten. Klarso-Software kann Komponenten enthalten, die Rechte Dritter berühren. Auf diese wird in der entsprechenden Software hingewiesen, entweder in Textdateien im Installationsverzeichnis und/oder innerhalb des Programms im Menüpunkt „Über [dieses Programm]“.
§ 16 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Wenn Sie als Kunde ein Verbraucher (siehe § 2.1) sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Klarso GmbH, Schwartzkopffstr. 7a, 10115 Berlin), E-Mail: widerruf@klarso.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 17 Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
- Datenschutz. Klarso hält sich strikt an die einschlägigen Datenschutzgesetze. Klarso erfasst, verarbeitet und verwendet Kundendaten für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die erfolgreiche Herstellung von Verbindungen zu Servern über das Internet. Nicht personenbezogene oder anonyme Daten können automatisch erfasst werden, um die Betriebssicherheit, Funktionalität und Handhabung der Software zu verbessern. Kundendaten werden nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritt-Inserenten weitergegeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die gesammelten nicht personenbezogenen oder anonymen Daten zum Zwecke der Verarbeitung an Tochtergesellschaften oder beauftragte Dienstleister übermittelt werden können. Eine detaillierte Beschreibung hinsichtlich Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von personenbezogenen Daten durch Klarso ist in der Datenschutzerklärung unter www.klarso.com/privacy-statement zu finden.
- Dateneinsicht durch Klarso. Klarso wird den Internetzugang zu Kunden nichtdazu nutzen, Datenbanken, Manuskriptdateien oder andere Dateien des Kunden auf seine Server zu leiten, außer dieses ist als Funktion der Software deutlich ersichtlich vorgesehen. Mitarbeitern von Klarso ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellte Werk-Dateien auf jedwede Art einzusehen, zu prüfen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn Daten z.B. zur Lösung von Qualitätsproblemen vom Kunden aktiv als E-Mail-Anhang, per FTP oder über einen Internet-Link bzw. -Zugang zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übermittlung von Daten an Klarso diese in üblichem Umfang auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Originaldateien vor der Nutzung mit und der Veränderung durch Klarso-Software in geeigneter Weise zu kopieren und seine Originaldateien zu sichern. Klarso schließt jede Haftung infolge Nichtbeachtung dieser Datensicherungspflicht aus.
- Geheimhaltung. Die Produkte von Klarso, einschließlich der Software sowie sämtlicher bereitgestellter Handbücher und Dokumentation enthalten wesentliche Bestandteile (z.B. Logik und Algorithmen), die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und die als vertrauliche Informationen von Klarso gelten. Der Kunde wird vertrauliche Informationen von Klarso nicht an Dritte weitergeben und sie nur nach Maßgabe dieser Bedingungen verwenden. Sie sind außerdem insbesondere durch US, EU und internationale Patent- oder Urhebergesetzte geschützt.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Klarso ist grundsätzlich berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Über eine geplante Änderung und den Inhalt der neuen Geschäftsbedingungen wird Klarso den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kund gegenüber Klarso nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf diese Wirkung des Schweigens wird Klarso den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, besteht der Vertrag zu den bestehenden Konditionen fort.
- Recht und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtstand ist Berlin. Ist der Kunde Verbraucher (siehe § 2.1) gilt diese Rechtswahl nicht, wenn und soweit diese dazu führen würde, dass Kunden der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der ROM I Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Ist der Kunde kein Verbraucher (siehe § 2.1) so ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin; Klarso bleibt in diesem Falle berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Übertragbarkeit. Ein Kunde kann die Rechte aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Klarso auf Dritte übertragen. Klarso ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen; 354a HGB bleibt unberührt.
- Kommunikation per E-Mail. Sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag können auch per E-Mail erfolgen. Klarso kann hierzu die vom Kunden bei der Registrierung oder im Kundenkonto angegeben E-Mailadresse verwenden. Der Kunde wird diese regelmäßig abrufen und Änderungen seiner E-Mailadresse an Klarso mitteilen.
- Im Falle einer unterschiedlichen Interpretation der englischen und deutschen Version dieser Bedingungen, soll die deutsche Version maßgeblich gelten.
- Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil des zu schließenden Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der weggefallenen Bestimmung tritt eine ihr auf rechtlich zulässige Weise wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung.